Im Juli 2014 fand in Heidelberg eine seltsame Podiumsdiskussion mit Politikern und Kirchenvertretern statt. Der Titel der Veranstaltung lautete „Sind Tanzverbote noch zeitgemäß?“ und diese Frage wurde wie erwartet von allen Beteiligten verneint. Für die Pfarrer in der Runde war das aber kein Argument gegen Tanzverbote, im Gegenteil. Man wolle auf den bestehenden Rechtsprivilegien beharren und das weltliche Leben „stören“ so gut es geht. Wer ein mal in der Nähe einer Kirche gewohnt hat und mehrmals täglich in den Genuss des sogenannten „vollen Geläuts“ kam, kennt diese Strategie vielleicht schon.
Für viele junge Leute ist das Tanzverbot vor allem eine absurde Gängelung, ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. So einfach ist es aber nicht, denn kulturanthropologisch gesehen ist die Geschichte dieser umstrittenen Regelung hochinteressant. Das Tanzverbot ist einer der letzten Reste einer repressiven Gesetzgebung, die verbietet und bestraft, wo gar keine konkreten Rechtsansprüche verletzt werden. Denn es gibt in den allermeisten Fällen weder eine zeitliche noch eine räumliche Nähe zwischen Kirchen und Clubs, und niemand wird durch das Tanzen anderer in der von der Religionsfreiheit geschützten Ausübung seines Glaubens eingeschränkt.
Wie bei vielen Verboten, die inzwischen abgeschafft wurden (Homosexualität, Kuppelei) handelt es sich um eine Beschränkung der Freiheitsrechte zum Schutz dessen, was man früher Sittlichkeit nannte, also keiner rechtlichen, sondern moralischen Verpflichtung geschuldet. Jeder politische Versuch, heute ein solches Verbot in irgendeinem Bereich neu aufzulegen, würde grandios scheitern. Man sieht das beispielsweise an der Diskussion um ein Verbot der sogenannten „Ballerspiele“. Nun ist das Tanzverbot aber schon da, und die Kirchen wehren sich mit allen Mitteln gegen jede weitere Lockerung. Um es argumentativ zu bekämpfen, muss man aber erst verstehen, warum es überhaupt entstanden ist. Und das geht leider nicht ohne einen etwas trockenen historischen Exkurs.
Bis ins späte 19. Jahrhundert hatte der Tanz eine singuläre gesellschaftliche Funktion. Tanzen war die einzige Gelegenheit, über Begrüßungsgesten hinaus in der Öffentlichkeit Körperkontakt zwischen potentiellen Sexualpartnern anzubahnen. Ähnlich wie der Exzess zu Karneval war auch die meistens Sonntags nach dem Gottesdienst angesetzte Tanzveranstaltung ein von der Kirche geduldeter Freiraum, in welchem man sich im Rahmen von bestimmten Regeln anfassen und beschnuppern konnte. Diese Institution diente ursprünglich nicht unbedingt der Partnersuche, denn die Liebesehe gibt es erst seit etwa 200 Jahren. In erster Linie diente der Tanz der Triebabfuhr, denn er bot jungen Menschen die Gelegenheit zu sexuellen Ersatzhandlungen und zu Momenten der Nähe mit der oder dem Geliebten. Das war natürlich in den meisten Fällen nicht die Person, die man später heiraten musste.
Wenn nicht gerade hohe Feiertage anstanden, verschloss der liebe Gott also ganz gerne seine Augen vor bestimmten Dingen, die sich eigentlich nicht gehörten aber letztlich nicht zu verhindern waren. Die katholische Kirche war übrigens in dieser Hinsicht lange Zeit wesentlich liberaler als die evangelische, die viele traditionelle Tänze aufgrund von unsittlichen Bewegungen kategorisch untersagte. Außerdem muss man wissen, dass die Sexualmoral im Mittelalter viel weniger repressiv gehandhabt wurde als in der frühen Neuzeit, als sich die Konfessionen in einen wahren Wettbewerb um das richtige Leben hineinsteigerten.
Ein weiterer Grund für die Einführung von Tanzverboten war, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in Dorfgemeinschaften lebten, die jeweils eine gemeinsame Lebenswelt definierten. In den Dörfern gab es ein einziges Wirtshaus, zumeist neben der Kirche und das war in der Regel auch die einzige Location, in der Tanzveranstaltungen stattfinden konnten. Da es keinerlei Voraussetzungen für Lärmschutz gab und die Blas- und Schlaginstrumente für damalige Verhältnisse ähnlich laut waren wie unsere heutigen Clubanlagen, hörte selbst bei Indoor-Veranstaltungen garantiert das ganze Dorf die Musik. Die Lieder, die häufig mitgesungen wurden, waren voller Schweinkram, auch wenn sich die Anzüglichkeiten im Gegensatz zu heutigen Ballermann-Hits stets durch Codes vor der Zensur verstecken mussten.
Dass unter diesen Bedingungen Tanzveranstaltungen etwa am Karfreitag sowieso völlig undenkbar waren, ist selbstverständlich. Deshalb gab es auch im 18. und 19. Jahrhundert noch keine ausdrücklichen Tanzverbote an bestimmten Feiertagen. Im Gegenteil, es gab in den meisten deutschen Kleinstaaten ohnehin ein herrschaftliches Monopol für die öffentliche Aufführung von Musik, so dass für jede Tanzveranstaltung eine explizite Genehmigung notwendig war. Und auch später im deutschen Reich mit seinem bürgerlichen Recht ist wohl niemand auf die Idee gekommen, eine Genehmigung für eine Tanzveranstaltung am Karfreitag zu beantragen. Nicht weil es verboten war, sondern weil man den Antragsteller im wahrsten Sinne des Wortes für verrückt erklärt hätte.
Das Tanzverbot, so wie wir es heute kennen, ist also kein Relikt aus dem Mittelalter, es ist eine relativ neue Errungenschaft. Denn nach der sogenannten „Dekadenz“ der Weimarer Republik, in der endlich jeden Tag gefeiert werden durfte, sorgten tatsächlich erst die Nazis für flächendeckende staatliche Tanzverbote. Vorbild dafür waren die örtlichen Verbote während des ersten Weltkrieges, die nach verlorenen Schlachten erlassen wurden. Nach Beginn des zweiten Weltkriegs wurden diese Verbote nach und nach ausgeweitet, erst nach Stalingrad würde aus Respekt vor den Gefallenen ein generelles Tanzverbot verhängt, in Wirklichkeit vor allem um die Umtriebe der renitenten Jazz-Szene im Keim zu ersticken. So fand das Verbot von Tanzveranstaltungen seinen Weg in die Gesetzgebung und schließlich auch in das Feiertagsgesetz, das die Nazis zum „Schutz der Volksgesundheit“ viel schärfer ausformulierten als in anderen europäischen Staaten.
Ähnlich wie die Drogengesetzgebung wurde auch das Feiertagsgesetz nach dem Krieg weitestgehend übernommen, und die konservativen Regierungen in den Folgejahren hielten auch in dieser Hinsicht ihren faschistischen Vorgängern die Treue.
Heute haben sich viele der Voraussetzungen ins Gegenteil verkehrt: Soziologen berichten nicht nur im Hinblick auf digitale Welten von einer zunehmenden Vereinzelung der Lebenswelten. Die Jugend unterscheidet außerdem ganz selbstverständlich zwischen Party-Gastronomie und Clubkultur, meistens ohne sich dem einen oder anderen exklusiv zu verschreiben. Clubkultur ist außerdem vielleicht das Gegenteil dessen, was Tanzveranstaltungen in der guten alten Zeit wahren, und womöglich auch der Erlebnisraum, der die Funktionen von Gottesdiensten heute übernimmt: Gemeinschaftsgefühl, transzendentale Erfahrungen, Inszenierung von Nächstenliebe und Zusammengehörigkeit, kollektives Musikerleben, Wochenabschluss-Ritual, Ort für soziale Repräsentation und Prestigekonsum. Im Gegensatz zur Party-Gastronomie schafft die Clubkultur heute soziale Räume, in denen die Anbahnung von sexuellen Handlungen keine größere Rolle spielt als in der Straßenbahn oder im Gottesdienst. Höchstens in der schwulen Subkultur hat sich die sexuelle Funktion in vergleichbarer Form erhalten. Das Tanzverbot und seine Verteidigung durch konservativ-kirchlich geprägte Kreise kann also nur noch als Versuch verstanden werden, den Siegeszug eines überlegenen Konkurrenzprodukts zur konfessionell ausgeübten Religion zu verlangsamen.